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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Wippi´s Sattelkammer, im Folgenden der Verkäufer genannt, an Verbraucher, im  Folgenden  Kunde genannt, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertragspartner

Der Kaufvertrag  kommt zustande mit  Wippis Sattelkammer, Uwe Wipprecht, Hauptstraße8, 35114 Haina (Kloster).

Gewährleistung

Eine Gewähr für die Passgenauigkeit eines neuen oder gebrauchten Sattels, sowie die korrekte Sitzposition des Reiters wird vom Verkäufer nur auf den Zeitpunkt der Übergabe bezogen übernommen. Bei Versand von Ware, insbesondere von Sätteln, gilt eine 14-tägige Frist für etwaige Reklamationen, gleich welcher Art, zur Rechtmäßigkeit derselben als vereinbart, ab Empfangseingang der Ware.

Sollten später Anpassungs- und Veränderungsarbeiten notwendig werden, sind diese nicht als Nachbesserrung im Sinne der Gewährleistung zu verstehen. Durch den neu angepassten Sattel und durch regelmäßiges Training des Pferdes kann sich die Muskulatur und meist auch das Fettgewebe des Pferdes verändern. Bei Jungpferden ist dies ohnehin meist der Fall, da sich diese ja gezielt im Aufbau befinden. Zusätzlich ergeben sich Veränderungen der physischen Gegebenheiten durch unterschiedliche Reiter, verschiedene Sitze und Reitfähigkeiten, sowie Stalländerungen, Krankheit  und Weiteres.

Selbst die Sattelunterlage hat Einfluss auf die Muskelentwicklung und insbesondere auf die Sattellage.

Im Falle von Änderungen  des Sattels, bzw. Sattelbaums werden diese in der Werkstatt ausgeführt. Die Kosten hierfür sind in jedem Einzelfall zu bestimmen. Die Änderungen/Anpassungen sind im wirtschaftlichen Interesse einer Neuanschaffung vorzuziehen. Die Beurteilung der Möglichkeiten obliegt allein dem Verkäufer.

Bei einer gewünschten Veränderung des Sattels , die sich auf Äußerungen Dritter bezieht wird vom Verkäufer keine Gewährleistung  auf Zweckmäßigkeit und Richtigkeit übernommen, und ist vom Käufer durch Unterschrift zu bestätigen.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständigem Zahlungseingang des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.  Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Verleihung, Vermietung oder auf sonstige Weise über die Ware zu verfügen. Nach Erhalt des vollständigen  Kaufpreises geht das Eigentum an den Käufer über.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam  sein oder werden, so ist die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle eine der unwirksamen Regelung nahe kommende und wirtschaftlich tatsächlich sinnvolle Ersatzregelung miteinander zu treffen. Hierbei gilt Deutsches Recht.

Gerichtsstand

Die mit dem Käufer geschlossenen Verträge unterliegen der Anwendbarkeit Deutschen Rechts. Dies gilt auch dann, wenn die Bestellung aus dem Ausland, und / oder in das Ausland erfolgt. Gerichtsstand für die Klärung von Ansprüchen oder behaupteter Ansprüche jedweder Art aus einer Geschäftsverbindung, insbesondere aller geschlossenen Kaufverträge mit dem Verkäufer, ist stets und grundsätzlich am Ort des Geschäftssitz des Verkäufers (Frankenberg/Korbach). Dieser Gerichtsstand gilt auch dann als vereinbart, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.

Dieser Gerichtsstand gilt auch als vereinbart, wenn der Auftraggeber/Kunde kein Kaufmann ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, seinen Wohnsitz oder Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung nicht bekannt ist.

Stand 02.04.2022